Geodatendienst

Bergwerkseigentum (WMS Dienst)

Beschreibung

Das Bergwerkseigentum gewährt einer Person oder Firma das Recht, den Bodenschatz, für den das Bergwerkseigentum verliehen ist, abzubauen. Das Bergwerkseigentum ist beim Grundbuchamt in das Berggrundbuch eingetragen. Die Suche nach volkswirtschaftlich bedeutenden Bodenschätzen wie z.B. Kohlenwasserstoffe, Stein- und Braunkohle oder Kali- und Steinsalze und deren Gewinnung unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland den Vorschriften des Bundesberggesetzes (BBergG). Unterschieden werden dabei „bergfreie“ und „grundeigene“ Bodenschätze. Grundeigene Bodenschätze stehen im Eigentum des Grundeigentümers. Auf bergfreie Bodenschätze erstreckt sich das Eigentum an einem Grundstück nicht. Wer bergfreie Bodenschätze gewinnen (abbauen) will, benötigt dazu eine Bewilligung gemäß § 8 BBergG oder das Bergwerkseigentum gemäß § 9 BBergG. Die Erteilung erfolgt durch die zuständige Behörde. Für die Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und den Festlandsockel der Nordsee ist dies das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG). Sowohl Bewilligung als auch Bergwerkseigentum gewähren das Recht, innerhalb eines bestimmten Feldes Bodenschätze zu gewinnen. Das Bergwerkseigentum ist darüber hinaus ein „grundstücksgleiches“ Recht, das heißt es ist grundbuch- und beleihungsfähig. Das Feld der Bewilligung oder des Bergwerkseigentums ist über Tage flächenmäßig begrenzt und erstreckt sich bis in die „ewige Teufe“, also theoretisch bis zum Erdmittelpunkt. Die Themenkarte „Bergwerkseigentum“ zeige das aktuell vom LBEG vergebene Bergwerkseigentum.

Aktualität des Datensatzes

Publikation 01.01.07
Letzte Änderung 25.01.23

Raumbezug

Lage der Geodaten (in WGS84)

SW Länge/Breite NO Länge/Breite
2.541°/51.111° 12.134°/56.081°

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Geodatensatz
Bergwerkseigentum Das Bergwerkseigentum gewährt einer Person oder Firma das Recht, den Bodenschatz, für den das Bergwerkseigentum verliehen ist, abzubauen. Das Bergwerkseigentum ist beim Grundbuchamt in das Berggrundbuch eingetragen. Die Suche nach volkswirtschaftlich bedeutenden Bodenschätzen wie z.B. Kohlenwasserstoffe, Stein- und Braunkohle oder Kali- und Steinsalze und deren Gewinnung unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland den Vorschriften des Bundesberggesetzes (BBergG). Unterschieden werden dabei „bergfreie“ und „grundeigene“ Bodenschätze. Grundeigene Bodenschätze stehen im Eigentum des Grundeigentümers. Auf bergfreie Bodenschätze erstreckt sich das Eigentum an einem Grundstück nicht. Wer bergfreie Bodenschätze gewinnen (abbauen) will, benötigt dazu eine Bewilligung gemäß § 8 BBergG oder das Bergwerkseigentum gemäß § 9 BBergG. Die Erteilung erfolgt durch die zuständige Behörde. Für die Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und den Festlandsockel der Nordsee ist dies das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG). Sowohl Bewilligung als auch Bergwerkseigentum gewähren das Recht, innerhalb eines bestimmten Feldes Bodenschätze zu gewinnen. Das Bergwerkseigentum ist darüber hinaus ein „grundstücksgleiches“ Recht, das heißt es ist grundbuch- und beleihungsfähig. Das Feld der Bewilligung oder des Bergwerkseigentums ist über Tage flächenmäßig begrenzt und erstreckt sich bis in die „ewige Teufe“, also theoretisch bis zum Erdmittelpunkt. Die Themenkarte „Bergwerkseigentum“ zeige das aktuell vom LBEG vergebene Bergwerkseigentum.

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Kontakt

Ansprechpartner

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) Ansprechpartner Stilleweg 2 30655 Hannover Deutschland

Vertrieb

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) Vertrieb Stilleweg 2 30655 Hannover Deutschland

Fachinformationen

Informationen zum Datensatz

Art des Dienstes view
Version OGC:WMS 1.3.0

Operation

Name der Operation Beschreibung der Operation Aufruf der Operation
GetCapabilities https://nibis.lbeg.de/net3/public/ogc.ashx?NodeId=75&Service=WMS&Request=GetCapabilities&
GetMap https://nibis.lbeg.de/net3/public/ogc.ashx?NodeId=75&Service=WMS&
GetFeatureInfo https://nibis.lbeg.de/net3/public/ogc.ashx?NodeId=75&Service=WMS&

GetCapabilities Dokument

Zusatzinformationen

Konformität

Spezifikation der Konformität Spezifikationsdatum Grad der Konformität Geprüft mit
VERORDNUNG (EG) Nr. 976/2009 DER KOMMISSION vom 19. Oktober 2009 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Netzdienste 20.10.09 Die GetCapabilities dieses Dienstes sind INSPIRE-konform.

Schlagworte

INSPIRE-Themen

Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten

Suchbegriffe

NIBIS-Metadaten
OGC::WMS
infoMapAccessService
inspireidentifiziert
opendata

Informationen zum Metadatensatz

Objekt-ID numis-metadaten2-58b76e29-3260-46c8-8e63-ff6f9047f7c1
Aktualität der Metadaten 10.12.24
Sprache Metadatensatz Deutsch
XML Darstellung Metadaten als XML herunterladen
Ansprechpartner (Metadatum) metadaten@lbeg.niedersachsen.de