Erstellung | 30.03.17 |
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SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Niedersachsen (03000000) | 6.655°/51.295° | 11.598°/53.894° |
Identifikator | https://registry.gdi-de.org/id/de.ni.mu/d5d2f040-692a-419d-9f9a-afaeb3d17e74 |
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Fachliche Grundlage | Bei den Anlagen handelt es sich in der Regel um große industrielle Anlagen zur Energieerzeugung (z.B. Kraftwerke oder industrielle Heizwerke) durch Verfeuerung fossiler Energieträger. Diese Anlagen erzeugen im Rahmen von Verbrennungsprozessen große Mengen an luftverunreinigenden Stoffen, wie z.B. Schwefeloxide (SOx), Stickstoffoxide (NOx) und Staub. Andere Verbrennungsprodukte, wie z.B. Kohlendioxid (CO2), tragen zur Erderwärmung bei. Aus diesem Grund beschloss der Gesetzgeber bereits 1983 nationale emissionsbegrenzende Anforderungen für diese Anlagen, die 1988 mit ähnlichen Anforderungen durch die EU-Richtlinie 88/609/EWG auf alle EU-Länder übertragen wurden. Im Jahre 2001 erfolgte seitens der EU mit der EU-Richtlinie 2001/80/EG eine Überarbeitung und Fortschreibung der Anforderungen an Großfeuerungsanlagen. Diese Änderungen führten zu einer erweiterten Berichterstattungspflicht. Durch die Absenkung der Leistungsgrenze auf 50 MW Feuerungswärmeleistung kam es zu einer Erhöhung der Anzahl der berichtspflichtigen Anlagen. Aufgrund des Anwendungsbereiches der EU-Richtlinie 2001/80/EG existieren in Niedersachsen darüber hinaus allerdings noch große Feuerungsanlagen, die nach der Richtlinie nicht zu berichten sind (z.B. Zuckerfabriken, chemische Industrie). Diese sind hier nicht berücksichtigt. In einigen Großfeuerungsanlagen werden auch Abfälle mitverbrannt, so dass diese dann anderen Berichterstattungspflichten unterliegen. Dieser Umstand kann zu statistischen Abweichungen in den Berichtsdaten für die Großfeuerungsanlagen führen. Seit dem Berichtsjahr 2004 sind neben den Emissionen an Schwefeloxiden (SOx) und Stickstoffoxiden (NOx) auch die Emissionen von Staub zu berichten. Darüber hinaus sind jetzt auch die zur Energieerzeugung eingesetzten Energiemengen in Terajoule (TJ) anzugeben. |
Weitere rechtliche Grundlagen | Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) vom 24. November 2010 (IE-Richtlinie) Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen vom 02. Mai 2013 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 Dreizehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotorenanlagen – 13. BImSchV) vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 1021, 1023, 3754) |
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Sprache des Datensatzes | Deutsch |
Spezifikation der Konformität | Spezifikationsdatum | Grad der Konformität | Geprüft mit |
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VERORDNUNG (EG) Nr. 1089/2010 DER KOMMISSION vom 23. November 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten | 08.12.10 | ||
VERORDNUNG (EG) Nr. 1205/2008 DER KOMMISSION vom 3. Dezember 2008 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Metadaten | 15.12.09 | ||
INSPIRE Data Specification on Production and Industrial Facilities - Technical Guidelines | 10.12.13 |
Name | Version | Kompressionstechnik | Spezifikation |
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Shapefiles |