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Bitte bleibe auf den ausgewiesenen Wegen und führe deine Hunde stets an der Leine- zum Schutz von Pflanzen- und Tierwelt.
Beschreibung
Das Gebiet umfasst ein weiträumiges, nahezu ebenes Niederungsgebiet auf An- und Niedermoor im Urstromtal der Aller. Prägend sind hohe Grundwasserstände und periodische Überflutungen. Der überwiegende Teil des NSG gehört zum Schutzgebietssystem „Niedersächsischer Drömling“. Die großflächige Nutzung des Drömling wurde erst durch Einführung der Rimpauschen Moordammkulturen im 19. Jahrhundert ermöglicht. Heute wird der Bereich des „Wendschotter und Vorsfelder Drömling“ hauptsächlich als Dauergrünland genutzt, kleinere Teilflächen als Acker oder Wald. Kennzeichnend für die Grünlandbereiche ist das Nebeneinander von mehr oder weniger feuchten, nährstoffreichen Standorten mit Übergängen bis hin zu mageren, mesophilen Bereichen. Daran angepasst hat sich ein Komplex aus größtenteils extensiv genutzten Flutrasen, Feucht- und Nasswiesen, Mähweiden und Weiden entwickelt. Eingestreut finden sich kleinere Waldbereiche, Feldgehölze, Hecken, Gebüsche, Hochstaudenfluren, Seggenriede, Röhrichte und kleinere Stillgewässer, verbunden durch ein weit verzweigtes Netz strömungsarmer Entwässerungsgräben mit reicher Wasservegetation und Anschluss an das Gewässersystem der Aller. Dieser Bereich wird durch den Mittellandkanal in zwei Teilgebiete unterteilt. Südwestlich entlang der Aller schließt sich ein drittes Teilgebiet im Bereich „Kötherwiesen“ an. Dieses Gebiet wurde im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen umgestaltet und zu einem Mosaik aus Feucht- und Nassgrünland, Stillgewässern, Seggenrieden, Röhrichten, Hochstaudenfluren, vereinzelten Feuchtgebüschen und randlichen Feldgehölzen entwickelt. Das Naturschutzgebiet liegt für manche atlantischen Arten an der östlichen und für manche kontinentalen Arten an der westlichen Grenze des Verbreitungsgebietes und ist daher eine für die Wissenschaft wertvolle Schnittstelle zweier geografischer Zonen. Das NSG dient dem Schutz desFFH-Gebietes 092 "Drömling"und desEU-Vogelschutzgebiets V46 "Drömling". Zuständig ist dieStadt Wolfsburgals untere Naturschutzbehörde.