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Hier gelten gesetzlich geregelte Schutz- und Entwicklungsziele
Arten
Beschreibung
Das Gebiet wird geprägt durch den zum Teil stark geneigten, geschlossen bewaldeten Südwesthang des Süntels, der überwiegend mit Waldmeister-Buchenwald bewachsen ist. Im Oberhang schließt vereinzelt trockenwarmer Buchenwald an, während im Unterhang einige naturnahe Waldbäche entspringen, deren Quellbereiche zum Teil mit Feuchtwäldern bewachsen sind. Aufgrund der Ausdehnung und naturnahen Ausprägung besitzen diese Waldbereiche eine hohe Bedeutung für den Tierartenschutz wie zum Beispiel für Wildkatze, Uhu, Rotmilan, Schwarzstorch, Fledermausarten, Gelbbauchunke, Feuersalamander und Kammmolch. Außerhalb des Waldes schließt sich die Talmulde des Wesertals an, die durch zahlreiche Kerb- und Bachtäler, extensiv genutzte Mulden oder mit Gehölz bestandene Senken sowie kleinräumig gegliederte, land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen strukturiert ist. Als vernetzende Landschaftselemente sind die überwiegend mit Gehölzsäumen bestandenen Fließgewässerabschnitte des Hollenbaches, des Rohder Baches, des Segelhorster Baches, des Pötzer-, Benser- und Nährenbaches als Lebensraum von Groppe und Bachforelle besonders hervorzuheben. Das LSG dient dem Schutz desFFH-Gebietes 112 "Süntel, Wesergebirge, Deister"sowie desEU-Vogelschutzgebietes V69 „Uhu-Brutplätze im Weserbergland“. Zuständig ist derLandkreis Hameln-Pyrmontals untere Naturschutzbehörde.
Landschaftsschutzgebiete bewahren die Vielfalt und Einzigartigkeit unserer Natur- und Kulturlandschaften. Sie schützen wichtige Lebensräume und erhalten charakteristische Landschaftsbilder.
Sie bieten Raum für Erholung und ermöglichen eine nachhaltige Nutzung – etwa durch umweltfreundliche Landwirtschaft, nachhaltige Forstwirtschaft oder sanften Tourismus. So verbinden sie den Schutz der Landschaft mit einer verantwortungsvollen Nutzung. In Deutschland gibt es über 8.900 Landschaftsschutzgebiete.