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Hier gelten gesetzlich geregelte Schutz- und Entwicklungsziele
Beschreibung
Die Wälder des ca. 135 ha großen Gebietes bestehen überwiegend aus Bruch-und Auwäldern (viel Erlenbruch-, Kiefern-Birkenbruchwald), einigen Eichenmischwäldern sowie wenigen Nadelholzforsten. Vor allem im Nordosten des Gebietes liegen Grünland- und Ackerflächen. Die Grünlandflächen werden als Mähweiden und Wiesen genutzt. Die Fließgewässer Bruchgraben und Südkanal begrenzen das Gebiet im Norden und Süden mehr oder weniger parallel zur Meiße, die nicht Teil des LSG ist. Alle Fließgewässer weisen ein Trapezregelprofil auf und werden regelmäßig unterhalten. Weitere meist unbeständige Gräben entwässern das Gebiet in diese Vorfluter. Das LSG dient dem Schutz desFFH-Gebietes 091 "Meißendorfer Teiche, Ostenholzer Moor"und desEU-Vogelschutzgebietes V31 "Ostenholzer Moor und Meißendorfer Teiche". Zuständig ist derLandkreis Heidekreisals untere Naturschutzbehörde.