info
Ausgewiesene Lebensräume von gemeinsamem Interesse. Ziel ist die Vernetzung von Schutzgebieten sowie der Schutz bestimmter Arten.
Beschreibung
Das FFH-Gebiet „Helstorfer, Otternhagener und Schwarzes Moor“ liegt nordwestlich von Hannover und umfasst zusammen mit dem FFH-Gebiet 096 „Bissendorfer Moor“ die sogenannten Nordhannoverschen Moore – teils naturnahe, relativ gut erhaltene Hochmoore in der Hannoverschen Moorgeest, die sich in nassen Senken am Rande der Wedemark, einer von den Niederungen der Leine und der Wietze begrenzten Geestinsel, entwickelt haben. Im Gebiet wurden die noch bzw. wieder naturnahen Lebensräume im Schwarzen Moor, im Otternhagener Moor sowie im Helstorfer Moor unter Schutz gestellt. Auch ein Teil des Standortübungsplatzes Helstorf, dessen trockene, sandige Geestböden stellenweise von Zwergstrauchheiden mit Besenheide bedeckt sind, liegt innerhalb des FFH-Gebiets. Die drei im Gebiet liegenden Hochmoore wurden durch Entwässerung und Torfabbau teils stark überprägt. Dennoch finden sich heute, auch durch Maßnahmen zur Wiedervernässung, stellenweise naturnahe Moorlebensräume. Ehemalige wassergefüllte Torfstiche haben sich im Zuge natürlicher Sukzession zu nassen Torfmoorschlenken oder torfmoosreichen Übergangs- und Schwingrasenmooren entwickelt. Auch die charakteristischen Strukturen und Pflanzenarten renaturierungsfähiger, degradierter oder lebender Hochmoore kommen im Gebiet vor. Verbliebene offene Wasserflächen entsprechen dem Lebensraumtyp der dystrophen, das heißt nährstoffarmen, durch Huminsäuren bräunlich gefärbten Stillgewässer. Die Torfmoorschlenken und wassergefüllten Torfstiche sowie die Vegetation der Übergangs- und Hochmoore bilden insbesondere im Helstorfer und Otternhagener Moor ein kleinräumiges, streifenförmiges Mosaik, welches von ausgedehnten Moorwäldern umgeben ist. In den Randbereichen der Moore, im Übergang zu den mineralischen Böden der Geest, kommen kleinflächig auch bodensaure Eichenwälder sowie magere Flachland-Mähwiesen vor. In dem vielfältigen Gebiet finden insbesondere viele heute selten gewordene Arten der Hoch- und Zwischenmoore geeignete Lebensräume. So kommt unter anderem die Große Moosjungfer, eine streng geschützte Libellenart, vor. Auch die in Niedersachsen vom Aussterben bedrohte Weichwurz findet in den Mooren geeignete Standorte. Von strukturreichen Waldrändern mit Übergängen zu Zwergstrauchheiden profitiert überdies die Schlingnatter.
Veröffentlicht
Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L338 vom 23.12.2015, Seite 688 (Az: C(2015) 8219)
FFH-Gebiete sind Teil des europaweiten Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Sie bewahren bedrohte Lebensräume sowie seltene Tier- und Pflanzenarten, die europaweit geschützt sind.
Grundlage ist die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU. Der zentrale Gedanke: Artenvielfalt lässt sich nur durch ein vernetztes System von Schutzgebieten sichern, das Lebensräume verbindet und langfristigen Schutz ermöglicht.
Quellen und Lizenzen
Objekt-ID: nlwkn-ffh-3423-331
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz,
https://www.nlwkn.de